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Streit über Spannerbrillen: Verbände legen Leitlinien für Smart Glasses vor
XR-Verbände und Hochschulen haben Leitlinien für Smart Glasses veröffentlicht. Privatsphärebedenken gegen Metas Datenbrille werden jedoch immer lauter.
In der aufgeheizten Debatte über Datenbrillen und verdeckte Videoaufnahmen melden sich nun Hersteller und Forscher rund um die Zukunft technologischer Schnittstellen zu Wort. XR-Fachverbände wie Extended Reality Bavaria, nextReality.Hamburg, das Virtual Dimension Center, Extended Reality Berlin-Brandenburg und der XR Hub Nürnberg haben sich mit Professoren verschiedener Hochschulen zusammengeschlossen. Gemeinsam haben sie „Leitlinien für einen souveränen Umgang“ mit Smart Glasses im Alltag veröffentlicht.
XR steht für Extended Reality und umfasst virtuelle Umgebungen (Virtual Reality) ebenso wie die Überlagerung von physischer und digitaler Welt (Augmented und Mixed Reality). Die Initiatoren betonen, dass eine reine Verbotsdebatte zu kurz greife. Missbrauch, etwa für heimliche Aufnahmen, sei selbstverständlich nicht hinnehmbar. Statt pauschaler Untersagungen brauche es technische Schutzmechanismen, klare Regeln und vor allem einen verantwortungsvollen gesellschaftlichen Umgang. Die Autoren halten Smart Glasses für nützlich, erkennen aber auch Datenschutzsorgen als berechtigt an.
Vergleichbare Verhaltens- und Datenschutztipps gibt es bereits von Herstellern wie Meta. Dazu gehören etwa das Ausschalten der Brille in privaten Räumen oder ein sichtbares Signallicht bei Aufnahmen. Die neuen Richtlinien fassen den Rahmen aber breiter und unabhängiger. Sie verstehen sich als praktische Orientierungshilfe für Träger und Passanten. Nutzer sollen Persönlichkeitsrechte achten, vertrauliche Situationen nicht heimlich aufzeichnen und die Verwendung der Brille offen kommunizieren, wenn sich andere dadurch verunsichert fühlen. Im Zweifel müsse das Gerät abgesetzt werden. Das Abkleben oder Deaktivieren von Aufnahmesignalen lehnen die Autoren als bewusste Täuschung ab.
Gleichzeitig appelliert die Branche an die Gesellschaft, nicht jede Nutzung sofort als Bedrohung wahrzunehmen. Smart Glasses könnten etwa Barrieren abbauen oder Übersetzungshilfen bieten. Damit setzt das Papier auf pragmatische Lösungen. Dahinter stehen aber vor allem XR-nahe Verbände und Hochschulinstitute, die naturgemäß ein Interesse an einem offenen gesellschaftlichen Umgang und einem marktverträglichen Rahmen für XR haben.
Die Autoren betonen, dass die Richtlinien als dynamisches Dokument gedacht sind, das mit der technischen Entwicklung und den sozialen Erfahrungen wachsen soll. Heutige Smart Glasses seien Vorläufer einer neuen Generation von Mensch-Computer-Schnittstellen. Zwar finde ein großer Teil der Hardware-Entwicklung im Ausland statt, Deutschland könne aber eine Vorreiterrolle bei der verantwortungsvollen Nutzung und bei der Entwicklung sinnvoller Anwendungen einnehmen. An Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geht der Appell, sich daran zu beteiligen.
Die Bundesnetzagentur sieht bei den derzeit vertriebenen Ray-Ban Meta Glasses vorerst keinen Anlass für ein Marktverbot. Nach Ansicht der Behörde sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten nach dem Gesetz zum Datenschutz in der Telekommunikation und in digitalen Diensten (TDDDG) nicht erfüllt. Die Brille gilt demnach nicht als unzulässige verdeckte Abhör- oder Kameraeinrichtung, weil das integrierte Signallicht – ein mattweiß leuchtendes LED-Lämpchen – Dritte ausreichend auf eine Aufnahme hinweise. Doch das ist umstritten.
Der IT-Rechtler Peter Hense hält die Position der Bundesnetzagentur für technisch überholt. Die Argumentation hänge an einer winzigen Diode, die bei starkem Sonnenlicht oder aus einem ungünstigen Blickwinkel bereits aus wenigen Metern Entfernung kaum wahrnehmbar sei. Die gesetzlich geforderte eindeutige Erkennbarkeit sei im Alltag nicht garantiert. Dazu komme, dass der Hersteller das Funktionsprinzip zunehmend von manuellen Auslösern hin zu automatisierten KI-Systemen verschoben habe.
Sensoren erfassen laut Hense nach dem Einschalten f