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Özdemir und Pistorius werben für Verbotsverfahren von AfD-Landesverbänden
"Rechtlich möglich, durch Belege gedeckt, von der Verfassung geboten": Verteidigungsminister Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Özdemir fordern ein AfD-Verbotsverfahren. Der Fokus solle auf "eindeutig völkischen Landesverbänden" liegen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir wollen ein Verbotsverfahren gegen die AfD - auch wenn dies am Ende womöglich nur einige Landesverbände treffen könnte.
Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt schrieben der SPD-Minister und der Grünen-Politiker in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS): "Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg."
Dieses Verfahren sei rechtlich möglich, durch Belege gedeckt und von der Verfassung geboten, so Özdemir und Pistorius. "Wir vertrauen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht unabhängig und souverän die richtigen Entscheidungen trifft."
Es drohe ein "ernsthafter Schaden" für die Demokratie.
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Özdemir und Pistorius unterscheiden in ihrem Beitrag zwischen einem deutsch-nationalen und einem völkischen Teil der AfD. Die deutsch-nationale Strömung könne unter Umständen mit dem Grundgesetz vereinbar sein und müsse deswegen in Parlamenten und in der Gesellschaft bekämpft werden, argumentieren die beiden Politiker.
Der völkische Teil der AfD dagegen stelle unverhohlen die Grundfesten der Verfassung infrage und verachte die Demokratie, so die beiden Politiker. Der völkischen Ideologie könne man deswegen nicht in der politischen Auseinandersetzung begegnen. "Das wäre naiv. Denn die AfD wird auch zukünftig alles daransetzen, den völkischen Teil ihrer Partei zu verschleiern, die Haltung ihrer völkischen Protagonisten zu relativieren oder umzudeuten."
Nach der Einstufung der AfD als rechtsextrem wird wieder über ein mögliches Verbot der Partei diskutiert.
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Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Bislang zeichnet sich keine Mehrheit für ein solches Vorgehen gegen die AfD ab. Vor allem in CDU und CSU sind viele skeptisch. Unionspolitiker wie Innenminister Alexander Dobrindt hatten sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber einem Verbot geäußert.
Dieses Thema im Programm: BR24 Radio | Nachrichten | 28.08.2026 | 17:07 Uhr