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Bundesregierung will frühkindliche Bildung stärken
Mit verpflichtenden Sprach- und Entwicklungstests will Familienministerin Prien insbesondere benachteiligte Kinder besser fördern. Spätestens mit vier Jahren sollen Daten zum Entwicklungsstand der Kinder erhoben werden.
Die Bundesregierung will die frühkindliche Bildung stärken. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU) zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Vierjährigen. Diese sollen gezielt gefördert, ihr Übergang in die Grundschule erleichtert werden.
"Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode", erklärte Prien. Mit dem Gesetz wolle man die frühe Bildung bundesweit durch gezielte Impulse stärken.
Prien warnte: "Die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden." Man könne dem mit einer individuellen Förderung entgegenwirken. Dies sei "eine Investition, die sich für die gesamte Gesellschaft doppelt und dreifach auszahlen wird".
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15.06.2026
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Das Gesetz sieht vor, dass bei allen Kindern spätestens im Alter von vier Jahren in verschiedenen Bereichen Daten zum Entwicklungsstand erhoben werden. Ein Schwerpunkt soll auf der sprachlichen Bildung liegen, hinzu kommen sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Dies soll laut Bildungsministerium auch zu einem reibungslosen Übergang an die Grundschulen beitragen.
Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderen Herausforderungen sollen bis zu 1,5 zusätzliche Stellen für Sprachbildung und Sozialarbeit erhalten.
Bildungsministerin will Handyverbot an Grundschulen, weniger Schulabbrüche und Sprachtests für Vierjährige.
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Der Bund will die Länder bei der Umsetzung des Gesetzes anteilig unterstützen und bis 2034 rund 9,25 Milliarden Euro geben. Darüber hinaus fließen bis 2029 bereits zusätzliche Bundesmittel für Investitionen in Höhe von vier Milliarden Euro. Auch können die Länder Geld aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen dafür nutzen.