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Sparpläne bei den Krankenkassen: Frauenärzte fürchten Folgen für Schwangere
Ab 2027 ändert sich die Finanzierung der Schwangerschaftsvorsorge. Frauenärzte warnen vor Engpässen. Die Krankenkassen widersprechen.
Für Per Kistenbrügge gehört die Betreuung Schwangerer zum Alltag. Der Frauenarzt aus Hannover untersucht seine Patientinnen während einer Schwangerschaft regelmäßig. Dafür bekommt er Geld von den Krankenkassen, außerhalb des begrenzten Praxisbudgets.
Ab 2027 soll sich das grundsätzlich ändern. Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen zahlreiche, bislang zusätzlich vergütete Leistungen wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, einbezogen werden. Aus diesem begrenzten Budget werden bereits heute viele Leistungen der niedergelassenen Ärzte bezahlt.
Kistenbrügge befürchtet, dass sich die Einkünfte in Zukunft nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf entwickeln. "So wie es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt zu lesen ist, werden wir Geldmittel bekommen, die dem Jahr 2025 entsprechen und nicht dem aktuellen Bedarf", erklärt er. "Das heißt, wenn ich zum Beispiel 2025, ich sage mal eine fiktive Zahl, 50 Schwangere betreut habe, dann steht mir 2027 das Geld für 50 Schwangere zur Verfügung."
Seine Sorge: Werden zusätzliche Leistungen nicht mehr vollständig vergütet, könnten Praxen weniger Patientinnen aufnehmen.
FAQ
10.07.2026
Mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung will die Regierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen.
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Der GKV-Spitzenverband widerspricht allerdings dem Eindruck, dass die bisherige Vergütung für die Schwangerschaftsvorsorge gestrichen werde. Das Geld werde vollständig in die MGV überführt. "Durch diese gesetzliche Vorgabe wird 2027 also für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen kein Euro weniger zur Verfügung stehen als bisher", sagt Sprecher Florian Lanz. Auch die Gesamtvergütung werde weiterhin jährlich erhöht. Wie stark sie im kommenden Jahr steigt, ist allerdings noch Gegenstand von Verhandlungen.
Die grundsätzliche Absicht des Gesetzgebers, die Versorgung stärker zu steuern und dabei die Gesamtvergütung zu stärken, hält der GKV-Spitzenverband für nachvollziehbar.
Ähnlich argumentiert die AOK Niedersachsen. Auch sie betont, dass das bislang für die betroffenen Leistungen vorgesehene Geld ab 2027 erhalten bleibe. Eine Gefährdung der Versorgung Schwangerer sieht die Krankenkasse derzeit nicht. Ganz ausschließen kann aber auch die AOK finanzielle Auswirkungen bei steigender Nachfrage nicht: Werden künftig mehr gynäkologische Leistungen erbracht, könnten diese gegebenenfalls nur noch anteilig vergütet werden. Mit einer solchen Entwicklung rechnet die AOK jedoch nicht. Sie verweist auf die rückläufige Zahl der Geburten in Niedersachsen.