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Psychiater fordern absoluten Schutz von Therapiegesprächen
Die DGPPN warnt vor Folgen der Nachrichtendienstreform für psychisch Kranke. Therapiegespräche müssten absolut geschützt werden, wie bei Anwälten.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) warnt vor Folgen der geplanten Nachrichtendienstreform für psychisch erkrankte Menschen. Therapiegespräche und Behandlungsdaten müssten im Nachrichtendienstrecht genauso absolut geschützt werden wie Informationen aus seelsorgerischen, anwaltlichen oder parlamentarischen Vertrauensverhältnissen, fordert die Fachgesellschaft.
„Das Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten ist Voraussetzung einer jeden erfolgreichen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung“, erklärte DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank auf Anfrage von heise online. Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, sich im Rahmen einer Behandlung frei und vertraulich äußern zu können.
Die DGPPN befürchtet, dass Menschen bei einem schwächeren Schutz von Therapieinhalten später oder gar nicht in Behandlung gingen – oder wichtige Informationen zurückhielten. Das könne gerade bei schweren psychischen Erkrankungen kontraproduktiv sein. „Anstatt durch mehr Überwachung mehr Sicherheit zu erreichen, wird die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht zu einer Verschlechterung der Situation führen“, erklärte Gouzoulis-Mayfrank.
Die Fachgesellschaft fordert deshalb, Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie im Nachrichtendienstrecht mit Geistlichen, Abgeordneten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gleichzustellen. Es müsse ein „absoluter Schutz vor Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen“ gelten.
Hintergrund ist der Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, den die Bundesregierung inzwischen als Gesetzentwurf dem Bundestag vorgelegt hat. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gegenüber heise online sieht § 32 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes für Ärzte und Psychotherapeuten bei einer „qualifizierten Gefährlichkeit“ der aufzuklärenden Bedrohung keinen absoluten Schutz vor, sondern eine Abwägung. Unterhalb dieser Schwelle bestehe absoluter Schutz. Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen soll der Unabhängige Kontrollrat die Voraussetzungen vorab prüfen.
Das BMI erklärte zudem, der Schutz erfasse nicht nur laufende Gespräche, sondern „alle Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen“. Damit können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Patientenakten, digitale Kommunikation und andere dokumentierte Behandlungsinformationen von nachrichtendienstlichen Maßnahmen betroffen sein. Ärzte und Psychotherapeuten seien allerdings keine „spezifischen Aufklärungsziele“ des Verfassungsschutzes, betonte das Ministerium. Gemeint ist: Maßnahmen sollen sich nicht wegen ihres Berufs gegen sie richten, können aber Informationen aus Behandlungsverhältnissen erfassen, wenn sie gegen andere Zielpersonen gerichtet sind.
Die DGPPN schließt sich damit der Kritik an, die der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen sowie zuvor bereits Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und Apothekerverbände geäußert hatten. Sie alle wenden sich gegen die Unterscheidung zwischen absolut und nur relativ geschützten Berufsgeheimnisträgern.
Die KBV argumentiert, die Vertrauensverhältnisse zwischen Anwälten und Mandanten, Geistlichen und Gläubigen sowie Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten dienten gleichermaßen dem Schutz der Intimsphäre vor staatlichen Eingriffen. Die DGPPN hebt nun besonders die möglichen Folgen für die psychiatrische Versorgung hervor: Statt zusätzlicher Überwachung brauche es niedrigschwellige, bedarfsorientierte und verlässliche Behandlungsangebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.
Das BMI hält die Differenzierung für folgerichtig. Der Entwurf übernehme die „rechtsstaatlich bewährte Regelung des Strafverfahrens“ aus § 160a Strafprozessordnung. Nachrichtendie