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Ray-Ban Meta: Datenschützer warnen vor heimlichen Aufnahmen
Der Widerstand gegen die Kamera- und KI-Brillen Ray-Ban Meta wächst diesseits und jenseits des Atlantiks. Die Hamburger Datenschutzbehörde sieht bei der Ray-Ban Meta Wayfarer der ersten Generation erhebliche datenschutzrechtliche Probleme. Dies betrifft auch Aufnahmen von Personen außerhalb des Freundes- und Familienkreises.
Bei ihrer Analyse bemängeln die Hamburger Datenschützer laut Borncity insbesondere, dass gefilmte oder fotografierte Personen nicht ausreichend auf die Aufnahme hingewiesen werden. Zwar verfügt die KI-Brille über eine integrierte LED, die Foto- und Videoaufnahmen kenntlich machen soll, deren Wahrnehmbarkeit hängt der Behörde zufolge jedoch stark von Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen ab. Eine informierte Einwilligung der Betroffenen sei unter diesen Umständen im Grunde nicht möglich.
Die Einschätzung der Hamburger Datenschützer steht damit diametral zur Position der Bundesnetzagentur, die derzeit kein Verbot der Brille anstrebt. Gegenüber Reuters erklärte die Behörde zuletzt, Besitz, Einfuhr und Verkauf von Smart Glasses seien nicht verboten, sofern die Aufnahmefunktion etwa durch ein optisches Signal deutlich erkennbar ist. Die Bundesnetzagentur beobachte zwar den Markt, untersuche derzeit aber keine konkreten Verstöße.
Weitere Bedenken äußert die Hamburger Behörde hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und der daraus gewonnenen Daten – insbesondere mit Blick auf eine mögliche Verwendung zum Training der KI-Modelle von Meta. Für eine solche Verarbeitung sehen die Datenschützer keine rechtliche Grundlage. Bei ihrer Überprüfung sollen sie zudem auf leere Datenbankordner gestoßen sein, deren Bezeichnungen den Verdacht auf eine mögliche Gesichtserkennungsfunktion nahelegen. Bestätigt ist eine solche Funktion bislang allerdings nicht.
Auch Organisationen im europäischen Ausland kommen zu ähnlichen Einschätzungen. Die niederländische Verbraucherorganisation Consumentenbond fordert beispielsweise ein EU-weites Verbot der Kamera-Brille. Eigene Untersuchungen hätten ergeben, dass die Aufnahme-LED nicht ausreichend erkennbar sei und sich zudem mit bereits günstig erhältlichen speziellen Stickern leicht abdecken lasse. Für Außenstehende wäre eine laufende Aufnahme anschließend nicht mehr zu erkennen, wodurch sich die Brille nach Einschätzung der Organisation vergleichsweise einfach für heimliche Aufnahmen einsetzen ließe. Meta will das Problem bereits seit geraumer Zeit erkannt haben und geht juristisch gegen Anbieter von Zubehör vor, mit dem sich die Aufnahmeindikation manipulieren lässt.
Darüber hinaus kritisieren die Verbraucherschützer ebenfalls, dass Bilder und Videos direkt an Meta übermittelt würden, und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf diverse Datenschutzverfehlungen des Konzerns in der Vergangenheit.
Erste Behörden versuchen bereits, den als bedenklich eingestuften Szenarien mit konkreten Einschränkungen zu begegnen. So hat die norwegische Hauptstadt Oslo Smartbrillen für den gesamten Schultag an allen Schulen der Stadt verboten. Die Maßnahme soll verhindern, dass Kinder unfreiwillig von den Geräten erfasst und ihre Daten an Meta übermittelt werden. Die zuständige Bildungsstadträtin Julie Remen Midtgarden sah sich unter anderem deshalb zu diesem Schritt veranlasst, weil entsprechende Brillen bereits auf Schulhöfen aufgetaucht sein sollen. Norwegens Bildungsministerin Kari Nessa Nordtun hatte die Kommunen bereits im August dazu aufgerufen, entsprechende Regelungen in ihre Hausordnungen aufzunehmen.
Auch in der Schweiz werden mögliche Einschränkungen diskutiert. Im Kanton Zürich gibt es Bestrebungen, ein Verbot der smarten Brillen unter anderem in Hallenbädern, Saunen und Kindertagesstätten durchzusetzen. Die Antragsteller halten bestehende Foto- und Filmverbote angesichts der unauffälligen Kameratechnik auch dort für nicht ausreichend.
In Deutschland gibt es bereits punktuelle Einschränkungen. So hat Potsdam die Brillen dem Bericht zufolge in Schwimmbädern verboten. Die Berl