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Sachsen-Anhalt: Wie realistisch sind die Rundfunk-Pläne der AfD?
Noch am Wahlabend bekräftigte AfD-Spitzenkandidat Siegmund in der tagesschau seine Absicht, den Medienstaatsvertrag zu kündigen. Was sind die juristischen Knackpunkte?
"Als erste Amtshandlung" möchte die AfD in Sachsen-Anhalt "die Rundfunkstaatsverträge" kündigen, den Rundfunkbeitrag abschaffen und einen sogenannten "Grundfunk" einführen. Mit den "Rundfunkstaatsverträgen" meint die AfD die Staatsverträge, mit denen die Bundesländer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen haben, also ARD, ZDF und Deutschlandradio.
In Sachsen-Anhalt braucht es für die Kündigung von Staatsverträgen die Zustimmung des Landtags. Und die meisten der Staatsverträge haben eine Kündigungsfrist von zwei Jahren und können nur zum Ende des Jahres gekündigt werden. Eine Kündigung zu Ende 2026 würde bei zweijähriger Kündigungsfrist also am 1.1.2029 wirksam werden. Die Bundesländer könnten gegen die Kündigung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Insbesondere der MDR könnte wegen einer möglichen Verletzung seiner Rundfunkfreiheit eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.
Fest steht: Sollte die AfD den MDR-Staatsvertrag, den Sachsen-Anhalt mit Sachsen und Thüringen geschlossen hat, wirksam kündigen, würde es den MDR als "Zwei-Länder-Anstalt" in Sachsen und Thüringen weiterhin geben.
Sollte die AfD nach der Landtagswahl am 6. September in die Regierungsverantwortung kommen, will die Partei den Medienstaatsvertrag mit dem MDR in Sachsen-Anhalt kündigen. Was bedeutet das?
mdr
Die AfD wiederum müsste einen tragfähigen Ersatz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaffen. Das beruht auf einer Vorgabe, die das Bundesverfassungsgericht in vielen Urteilen zur Rundfunkfreiheit wiederholt hat: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf zwar reformiert und auch verschlankt werden, allerdings muss er weiterhin ein Gegengewicht zum werbefinanzierten privaten Rundfunk bilden.
Wegen dieser "Bestandsgarantie" kann er innerhalb des dualen Systems nicht einfach abgeschafft werden und muss zumindest eine "Grundversorgung" gewährleisten.
"Grundversorgung" ist aber keine "Minimalversorgung". Auch der "Grundfunk", den die AfD plant, müsste den Bürgern Sachsen-Anhalts Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung bieten. Dazu gehört nicht nur regionale Berichterstattung, sondern auch das Geschehen in Deutschland, Europa und der Welt.
Ohne die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und Landesrundfunkanstalten müsste der "Grundfunk" diesen Auftrag im Alleingang bewältigen.
Wie es nach der Kündigung der Staatsverträge mit dem Rundfunkbeitrag weitergeht, ist umstritten. Klar ist: Zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss weiter der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, also zumindest bis Ende Dezember 2028.