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75 Jahre Hüter der Verfassung: Diese Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Verfassung. Was sind seine Aufgaben? Und warum sitzt es in Karlsruhe? Und warum diese roten Roben?
Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg: Als Reaktion auf die Verbrechen der Nazi-Zeit wurde im Mai 1949 das Grundgesetz beschlossen, die Verfassung der Bundesrepublik. Der Leitgedanke: Nie wieder sollen Entmenschlichung und Rechtlosigkeit eine Chance haben. Das Zeichen dafür: Die Grundrechte stehen ganz oben in den Artikeln 1 bis 19. Zum Beispiel "Menschenwürde", "Gleichberechtigung" und "Meinungsfreiheit".
Grundrechte bringen den Menschen aber nur etwas, wenn man wirklich darauf pochen kann. Deshalb entschied man sich für eine neue Institution, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte auch einklagen können: Am 7. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit auf. Am 28. September 1951 wurde es mit einem Festakt in Karlsruhe eröffnet.
Die neuen Institutionen der jungen Bundesrepublik sollten bewusst nicht alle in der damaligen Hauptstadt Bonn sitzen, sondern über das Land verteilt. Zunächst machte Karlsruhe 1950 unter mehreren Bewerbern das Rennen um den Bundesgerichtshof, das neue oberste Zivil- und Strafgericht. Dabei punktete die Stadt auch mit rein praktischen Argumenten: Sie hatte ein geeignetes Gebäude und ausreichend Wohnungen für die neuen Richterinnen und Richter - in der Nachkriegszeit nicht selbstverständlich.
Als dann 1951 der Sitz für das Bundesverfassungsgericht gesucht wurde, spielten unter anderem gewisse "Synergieeffekte" eine Rolle, eine gemeinsame Bibliothek und andere praktische Fragen. 1951 zog das Gericht das Karlsruher Prinz-Max-Palais in der Innenstadt ein. Seit 1969 sitzt es im neu gebauten und vom Berliner Architekten Paul Baumgarten entworfenem Gebäude mit den großen Glasfassaden im Karlsruher Schlossbezirk.
Als "Hüter der Verfassung" hat das Gericht im Wesentlichen zwei Aufgaben:
· Es entscheidet über "Verfassungsbeschwerden" - also Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, die geltend machen, dass der Staat ihre Grundrechte verletzt hat. Wenn Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen, kann das Gericht sie für nichtig erklären.
· Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen Staatsorganen - zum Beispiel über die Rechte des Bundestages.
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal: Nur das Bundesverfassungsgericht kann auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eine Partei verbieten, wenn die Voraussetzungen dafür nach Artikel 21 Grundgesetz vorliegen.
Zu Beginn gab es am Bundesverfassungsgericht 24 Richter und Richterinnen - 23 Männer und eine Frau. Heute besteht das Gericht aus 16 Richterinnen und Richtern - acht Männer und acht Frauen. Sie sind aufgeteilt in zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern. Der Erste Senat ist vor allem für Verfassungsbeschwerden zuständig, der Zweite Senat für Streitigkeiten unter Staatsorganen. Er entscheidet aber auch über Verfassungsbeschwerden, weil das die meisten Verfahren sind.