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Spaniens neue Verkehrsregeln: Radfahrer und E-Scooter-Nutzer im Blick
Spanien führt im Sinne eines „menschen- und stadtzentrierten Mobilitätsverständnisses“ neue Überholregeln und Abstandsvorschriften zum Schutz Schwächerer ein.
Glovo-Kurierfahrerin in Spanien, noch ohne Schutzkleidung
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Spanien hat seine Straßenverkehrsordnung grundlegend überarbeitet. Das am 24. Juni 2026 beschlossene Real Decreto 518/2026 soll sogenannte vulnerable Verkehrsteilnehmer besser schützen. Gemeint sind mit dieser Gruppe vor allem Radfahrer, Fußgänger, E-Scooter-Fahrer sowie Motorrad- und Mopednutzer. Die Mehrzahl der neuen Regeln tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft, einzelne Vorschriften ein Jahr später.
Wie die spanische Verkehrsbehörde DGT in einer Pressemitteilung erläutert, reagiert die Reform auf einen Wandel hin zu einem „menschen- und stadtzentrierten Mobilitätsverständnis“. Das spanische Recht definiert vulnerable Verkehrsteilnehmer dabei nicht nur über das Fahrzeug, sondern berücksichtigt auch Alter, Behinderung und Mobilitätseinschränkungen. Zur Gruppe zählen Fußgänger, Minderjährige, Ältere, Radfahrer, Fahrer von Fahrzeugen der persönlichen Mobilität (VMP, also unter anderem E-Scooter) sowie Menschen auf Motorrädern und Mopeds.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören verschärfte Überholregeln. Wer außerorts einen Radfahrer überholt, muss künftig die Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h unter das geltende Streckenlimit senken. Bei Tempo 90 müsste man also auf höchstens 70 km/h herunterbremsen. Das klingt nach einer guten Maßnahme, was die Differenzgeschwindigkeit und ihre potenziellen Folgen angeht, erfordert für Überholende aber eine Umstellung. Sie müssen eventuell bremsen statt zu beschleunigen, wie sie es beim Überholen gewohnt sind.
Zusätzlich bleibt der seitliche Mindestabstand von 1,5 Metern bestehen. Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung reicht es nicht, innerhalb der eigenen Spur Platz zu machen: Der überholende Autofahrer muss vollständig auf den benachbarten Fahrstreifen wechseln. Die Kombination aus Fahrstreifenwechsel, Abstand und reduzierter Geschwindigkeit verlängert das Manöver und kann bei dichtem Verkehr zu Rückstaus führen.
Die Gesetzesbegründung argumentiert, dass beim Überholen von Radfahrern ohnehin ein erheblicher Geschwindigkeitsunterschied bestehe. Eine zusätzliche Beschleunigung sei nicht der richtige Schutzmechanismus. Stattdessen solle durch die geringere Geschwindigkeit die Stabilität des überholten Verkehrsteilnehmers nicht stärker als nötig gefährdet werden.
Innerorts gilt eine neue Abstandsregel: Motorisierte Fahrzeuge müssen mindestens fünf Meter Abstand zu einem vorausfahrenden Radfahrer auf demselben Fahrstreifen halten. Radfahrer sollen ihrerseits möglichst in der Mitte des Fahrstreifens fahren. Die praktische Kontrolle dieser Fünf-Meter-Regel ist anspruchsvoller als eine Geschwindigkeitsmessung, da Abstand, Fahrstreifen und Fahrbewegungen gleichzeitig bewertet werden müssten. Die Reform beschreibt kein automatisiertes Messverfahren, die Durchsetzung könnte zunächst über Polizeibeobachtung, Videoaufzeichnungen und Unfallaufnahmen erfolgen. Sicher geht der Gesetzgeber von einer Appellfunktion der neuen Regeln aus und hofft vor allem auf mehrheitliche Befolgung ohne Kontrolldruck.
Für E-Scooter und andere VMP steigt das Mindestalter auf 15 Jahre. Es gilt eine generelle Helmpflicht. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Fahrer reflektierende oder leuchtende Ausstattung tragen, die aus mindestens 150 Metern sichtbar ist. Gewerbliche VMP-Fahrer wie Kuriere müssen jederzeit eine Warnweste tragen. Gehwege dürfen grundsätzlich nicht befahren werden. Die Pflicht, das Licht auch tagsüber ständig eingeschaltet zu lassen, greift allerdings erst am 1. Oktober 2027.