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Erstmals US-Haft für Streamingbetrug in den USA
Zigtausende Bots haben Milliardenmal KI-generierte Musikstücke abgerufen. So hat ein Amerikaner Millionen gescheffelt. Er geht als Erster in den Knast.
Juristisches Neuland ist ein US-Strafurteil wegen Streamingbetrugs um Musiktantiemen. Der Redaktion ist bislang nur ein vergleichbarer Fall bekannt, aus Dänemark. Zwar sind betrügerische Streams kein Einzelfall, sie werden bisher jedoch als Vertragsverletzung behandelt, nicht als Straftat. Das dürfte sich langsam ändern, sofern die Verurteilung Michael Smiths Schule macht.
Er hat laut eigener Prahlerei in etwa fünf Jahren mehr als zwölf Millionen US-Dollar Tantiemen durch künstlich generierte Streams, hauptsächlich von KI-generierter Musik, eingenommen. Nun ist er vom US-Bundesbezirksgericht für den Süden New Yorks wegen Verschwörung zu Überweisungsbetrug zu 18 Monaten Haft, gefolgt von zwei Jahren Überwachung, verurteilt worden. Außerdem soll er 8,1 Millionen US-Dollar rückerstatten. Die Anklage hatte 46 Monate Haft gefordert, die Verteidigung ein Urteil ohne Haftantritt.
Smith ist selbst Musiker, sein Repertoire hat ihm aber nicht viel eingebracht. Ab 2017 hat er bis zu 10.000 Bots auf Servern außerhalb der USA nur dazu aufgesetzt, seine eigenen Musikstücke bei Diensten wie Amazon.com, Apple, Spotify und YouTube immer und immer wieder abzurufen, um Tantiemen auszulösen. Weil Gratiskonten weniger ausschütten, legte Smith zahlreiche Konten mit „Familienabos“ unter erfundenen Namen an.
Zur Bezahlung der Abogebühren nutzte er Debitkarten mit passenden Namen. Dazu heuerte er ein spezialisiertes Unternehmen an, das Debitkarten für Mitarbeiter großer Unternehmen ausstellt, und gab die erfundenen Namen als seine Mitarbeiter aus. Insgesamt soll er bis 2024 mehr als 1,3 Millionen US-Dollar an Abogebühren entrichtet haben.
Doch Smiths eigener Katalog war viel zu klein, um nicht aufzufallen. Also lizenzierte er zunächst Musikstücke anderer Musiker über Vermittlungsagenturen. Doch auch das reichte nicht, weshalb er sich an Dienstleister wandte, die mittels Künstlicher Intelligenz Tonspuren erzeugen. Sie stellten ihm monatlich bis zu 10.000 neue Stücke bereit.
Smith erfand dafür Bezeichnungen und Künstlernamen, bevor er die Tonstücke von anderen Dienstleistern zu Streamingdiensten hochladen ließ, um dann seine Bots darauf anzusetzen. „Als Beispiel: Im April 2023 hat der Gesamtkatalog Taylor Smith 9,3 Millionen Abrufe bei YouTube Music aus Familienabos verzeichnet. Im selben Monat, haben Smiths Bots Familienabos dazu genutzt, um seine KI-generierte Musik 80,9 Millionen mal abzurufen“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Sowohl gegenüber diesen Dienstleistern, als auch den Streamingplattformen, als auch Verwertungsgesellschaften behauptete Smith stets, alles selbst komponiert und aufgenommen zu haben – zunächst in den relevanten Vertragstexten, später auch auf konkrete Nachfrage, schließlich wurden alle Beteiligten der „Wertschöpfungskette“ irgendwann argwöhnisch. Nur eine Streamingplattform erkannte das abgekartete Spiel gleich und sperrte Smiths Konten.
Seine expliziten Lügen wurden dem Amerikaner jetzt zum rechtlichen Verhängnis. Denn so ganz ist sich selbst die US-Bundesstaatsanwaltschaft nicht sicher, ob die Manipulation von Streamingabrufzahlen strafrechtlich geahndet werden kann. Womöglich handelt es sich dabei nach US-Recht nur um zivilrechtlich relevante Vertragsverletzungen. Doch Lügen mit dem Ziel, nicht zustehende Auszahlungen auszulösen, sind schon einfacher strafrechtlich zu verfolgen.
Smith wurde 2024 wegen Überweisungsbetrug, Verschwörung dazu, und Verschwörung zu Geldwäsche angeklagt. Zunächst bekannte er sich nicht schuldig, handelte dann aber aus, dass die Anklage zwei Vorwürfe fallen lässt und er sich zu Verschwörung zu Überweisungsbetrug schuldig bekennt. Auf dieser Basis ist der 54-jährige am Dienstag verurteilt worden. Gegen die Strafhöhe kann er Rechtsmittel einlegen. heise online hat die US-Staatsanwaltschaft gefragt, ob sie auch gegen Smiths Mittäter vorgeht.