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Online-Handel: Verbände fordern Haftungspflicht für Billigimporte aus Drittstaaten
von Carsten Knobloch
8. Okt. 2026 |
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Markenhersteller, Einzelhandel und Verbraucherschützer wollen was. Der Markenverband, der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern die Bundesregierung auf, beim geplanten European Product Act schärfere Vorgaben durchzusetzen. Der Grundsatz lautet: Wer Produkte an Verbraucher in Europa verkauft, muss hierzulande auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Allein im Jahr 2025 erreichten schätzungsweise 5,9 Milliarden E-Commerce-Sendungen mit geringem Warenwert die Europäische Union. Bei Kontrollen fallen regelmäßig gefälschte oder mangelhafte Produkte auf, die Sicherheitsstandards verletzen. Im Jahr 2024 zogen die Behörden an den EU-Außengrenzen sowie im Binnenmarkt gefälschte Waren im Gesamtwert von 3,8 Milliarden Euro aus dem Verkehr, so die Pressemeldung.
Das Problem bei Händlern mit Sitz außerhalb der EU: Fehlt ein greifbarer Ansprechpartner vor Ort, lassen sich europäische Vorschriften und Schadensersatzansprüche in der Praxis kaum durchsetzen. Reine Zoll- und Stichprobenkontrollen reichen angesichts der schieren Paketmenge laut den Verbänden längst nicht mehr aus. Die Regeln müssen greifen, bevor die Ware überhaupt bei den Kunden landet.
Die Verbände fordern deshalb, dass Händler und Hersteller aus Drittstaaten zwingend einen registrierten Bevollmächtigten innerhalb der EU benennen müssen. Dieser Bevollmächtigte steht dann direkt für die Konformität der angebotenen Produkte ein. Das ist natürlich für viele kleinere Händler ein schwieriges Ding, wie man schon bei der Verpackungsverordnung gesehen hat.
Gleichzeitig sollen übrigens Marktplätze und Online-Plattformen in die Pflicht genommen werden: Sie müssen vor der Freischaltung eines Angebots kontrollieren, ob ein entsprechender Vertreter hinterlegt ist. Verletzt eine Plattform diese Prüfpflicht und fehlt die Kontaktperson in der EU, soll die Plattform im Ernstfall selbst haften. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass unsichere Billigware ohne rechtliche Konsequenzen auf den europäischen Markt gelangt.
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