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Telekom: Klage wegen Kündigungsbutton und Rückhol-Versuchen
von Carsten Knobloch
13. Okt. 2026 |
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Wer online Verträge abschließt, soll diese ja laut Gesetzgeber genauso einfach per Klick wieder kündigen können. Genau an diesem Kündigungsbutton entzündet sich nun juristischer Ärger für die Telekom. Eine Klage mit entsprechenden Unterlassungsanträgen der Verbraucherzentrale nimmt die Umsetzung auf der Webseite der Telekom ins Visier.
Im Kern dreht sich die Beanstandung um zwei wesentliche Punkte im Kündigungsablauf. Zum einen führt der Klick auf die gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ nicht direkt und ohne Zwischenschritte zu einer sauberen Bestätigungsseite, so die Verbraucherzentrale. Vorgeschrieben ist da ja eigentlich, dass man dort unmittelbar alle nötigen Angaben zur Kündigungsart, zu Kündigungsgründen bei außerordentlichen Kündigungen, zur Vertragszuordnung sowie zum gewünschten Beendigungszeitpunkt hinterlegen kann.
Zum anderen stört man sich an vorgeschalteten Kundenrückhol-Versuchen. Auf den entsprechenden Seiten blendet die Telekom nämlich prominent den Hinweis ein: „Bitte geben Sie uns die Chance, ein passendes Angebot für Ihren Telekom-Anschluss zu finden. Rufen Sie uns an.“ Inklusive gebührenfreier Hotlines für Festnetz und Mobilfunk.
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