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Starlink: Verbraucherzentrale setzt sich gegen Preiserhöhungen und Tarifwechsel durch
von Carsten Knobloch
14. Okt. 2026 |
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Der Satelliten-Internetdienst Starlink hat nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Grund für den Ärger waren eigenmächtige Preiserhöhungen sowie ungefragte Tarifumstellungen bei bestehenden Verträgen.
Starlink hatte bei Kunden den monatlichen Preis für den Tarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ während der laufenden Vertragslaufzeit angehoben. Als Grundlage diente laut den Verbraucherschützern eine intransparente Vertragsklausel. Zudem meldeten sich etliche Betroffene, die ohne ihre ausdrückliche Zustimmung direkt in die teurere Option „Privathaushalt Max“ gebucht wurden.
Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich Starlink nun dazu, diese Vorgehensweise künftig zu unterlassen. Wer von den unzulässigen Preiserhöhungen oder der automatischen Umstellung betroffen war, kann zu viel gezahlte Beträge vom Anbieter zurückfordern.
Ganz ohne Haken ist die Sache für euch allerdings nicht: Da bei den Monatsverträgen meist kurze Kündigungsfristen gelten, steht es Starlink frei, Verträge regulär zu kündigen und eine Weiterversorgung nur zu den neuen Konditionen anzubieten.
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