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Zensur-Urteil: DNS-Dienst Quad9 verlässt Frankreich
Der DNS-Vermittler Quad9 zieht sich aus Frankreich zurück. Grund ist ein Zensururteil, erstritten von beIN aus Katar.
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Der offene DNS-Resolver Quad9 zieht sich zum 24. November aus Frankreich zurück. Dortige User werden, soweit möglich, von der Abfrage öffentlicher Internetadressen über die Infrastruktur des Zürcher Anbieters ausgeschlossen. Grund ist ein französisches Urteil, das Quad9 zwingen soll, Daten des Domain Name Systems (DNS) zu manipulieren. Erstritten hat es das katarische Unternehmen beIN, das damit unlizenzierte Tennisstreams hintanhalten möchte.
DNS ist für die Nutzung des WWW unerlässlich, da es Domainnamen wie heise.de auf technische IP-Adressen umlegt. Quad9 ist eine Alternative zu kommerziellen DNS-Diensten, die Internet Service Provider, Google, Cloudflare und andere anbieten. Quad9 verspricht Datenschutz, Verschlüsselung, und auf Wunsch Schutzmaßnahmen gegen Malware: Zwei der drei Varianten des DNS-Dienstes löst als gefährlich bekannte Adressen nicht auf.
Sollte Quad9 dem Urteil der 3. Kammer des Tribunal Judiciaire de Paris (Az. RG 26/11882) vom Mittwoch nicht Folge leisten, würden pro Tag 1.000 Euro Strafe fällig. Das ist deutlich weniger als die von beIN geforderten 580.000 Euro täglich, aber für die gemeinnützige Stiftung hinter Quad9 geht es ums Prinzip: „Wir können dem Urteil nicht nachkommen und gleichzeitig unserer Mission Datenschutz, Abwehr gegen IT-Bedrohungen und Schutz der Integrität des Internet treu bleiben.”
„Sagt Euren Abgeordneten, dass das Nachschlagen von Namen keine Straftat ist”, ruft Quad9 Franzosen auf, zu handeln. „Das Internet muss offen und für jedermann frei zugänglich bleiben. Neutrale Zwischeninstanzen wie Quad9 (und alle DNS-Resolver) sollten nicht in juristische Verfahren verwickelt werden, weil wir Namen auf IP-Adressen umlegen.”
Auch bei der Regulierungsbehörde ARCOM sollen Franzosen sich beschweren. „Piraterie durch DNS-Zensur zu bekämpfen, ist ineffektiv. Es ist unverhältnismäßig und fehlgeleitet, schlecht geeignet und nutzlos ... weil der Inhalt zur Gänze verfügbar bleibt, um unter einem anderen Namen wieder aufzutauchen”, halten die Schweizer fest. Sie werden Rechtsmittel ergreifen. In Deutschland hatten sie damit vor drei Jahren Erfolg, der DNS-Resolver wurden dann doch nicht als Täter eingestuft.
Das Pariser Urteil baut auf die vorangegangene Entscheidung Az. 26/02207 des selben Gerichts zurück. Die Zensurmaßnahme gilt auch für Frankreichs Überseegebiete, -regionen und -Départements sowie das zwischen den kanadischen Provinzen Neufundland und Neuschottland gelegene Saint-Pierre et Miquelon, nicht aber für Französisch-Polynesien, Neukaledonien oder Wallis und Futuna. Franzosen, die bislang den datenschutzfreundlichen Dienst in Anspruch nehmen, müssen ihre vernetzten Geräte bis 24. November auf einen von tausenden anderen DNS-Server ihres geringsten Misstrauens umstellen – egal, ob sie sich für zwielichtige Webseiten mit unlizenzierten Damentennisübertragungen begeistern oder nicht.
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