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Klage in Rheinland-Pfalz: Wie viel Unterrichtsausfall ist zu viel?
Ein ehemaliger Schüler verklagt das Land Rheinland-Pfalz, weil während seiner Oberstufenzeit zu viel Unterricht ausgefallen sein soll. Mit dem Fall beschäftigt sich jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt.
Elija Walk studiert mittlerweile Sozial- und Kommunikationswissenschaften. Darauf beworben hat er sich mit einem Abiturschnitt von 2,1. Das war das Resultat am Ende seiner Schulzeit. Doch eigentlich sei ein besserer Notenschnitt möglich gewesen, sagt er. Denn in seiner Oberstufenzeit an einem Gymnasium in Landau sind mehr als 400 Schulstunden nach Angaben der Familie ausgefallen.
Das habe ihn im Vergleich zu anderen Schülern und Schülerinnen, die regelmäßiger Unterricht hatten, benachteiligt. Und mit einem besseren Notenschnitt hätte er auch mehr Möglichkeiten gehabt. "Mit mehr Unterricht hätte ich möglicherweise bessere Prüfungsergebnisse erzielen können", sagt er. "Vielleicht hätte ich dann ein anderes Studium gewählt."
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Rund ein Drittel seines Unterrichts an einem Gymnasium in Landau sei in der Oberstufe ausgefallen, erzählt Walk. In den Leistungskursen, die besonders stark in die Abiturnote einfließen, sei es sogar noch mehr gewesen. Als dann die Prüfungen kamen, hätten er und seine Mitschüler nicht so viel Stoff gelernt wie Gleichaltrige an anderen Schulen.
Walk legte Widerspruch ein und klagt nun vor Gericht, mit dem Ziel einer Neubewertung seiner Abi-Leistungen. Die Kernfrage, mit der sich das Verwaltungsgericht Neustadt in Rheinland-Pfalz beschäftigen muss: Kann die Leistung von Schülern, bei denen viel Unterricht ausfällt, gleich bewertet werden wie die Leistung von Schülern, bei denen alle Stunden stattfinden?
Walk sagt, die Reaktionen von ehemaligen Mitschülern und Lehrern auf seine Bemühungen machten ihm Mut - fast alle seien positiv. Es gehe ihm nicht darum, Lehrer anzuprangern, deren Unterricht ausgefallen ist - sondern das System zu hinterfragen: Wie sollten Unterrichtsausfälle kompensiert werden - und wie werde Chancengleichheit im Abitur sichergestellt?
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Juristisch richtet sich die Klage von Walk gegen das Land Rheinland-Pfalz. Im Gerichtssaal wird das Land von der sogenannten Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vertreten. Die ist für die gesamte Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz verantwortlich und auch für die Verwaltung des Personals, also der Lehrkräfte.
Walk sagt, dass er auch für künftige Schülergenerationen kämpfe. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage im Verwaltungsrecht ist es allerdings, dass der Kläger geltend macht, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Klagen alleine "zum Wohle der Allgemeinheit" haben keine Aussicht auf Erfolg. Walks Klage ist daher gerichtet auf eine Neubewertung seiner Prüfungsergebnisse im Abitur.