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Jugendschutz in Netz: Google, Meta und TikTok klagen gegen kalifornisches Gesetz
Um Jugendliche zu schützen, untersagt ein Gesetz in Kalifornien personalisierte Empfehlungen und Autoplay von Videos. Google, Meta und TikTok klagen dagegen.
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Die Tech-Konzerne Google, Meta und TikTok haben vor verschiedenen Gerichten im US-Bundesstaat Kalifornien Klage gegen ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Suchtmechanismen in den sozialen Medien eingereicht. Darüber berichtete am Donnerstag die Nachrichtenagentur Reuters.
Das Gesetz Assembly Bill 1709, kurz AB 1709, zielt darauf ab, das Risiko einer Suchtentwicklung bei Jugendlichen unter 16 Jahren auf Online-Plattformen zu verringern. Es untersagt Plattform-Betreibern, unter 16-Jährigen personalisierte Empfehlungs-Feeds (For-You-Seiten) oder endlos scrollende Oberflächen und die automatische Wiedergabe von Videos (Autoplay) vorzusetzen. Experten erachten diese Funktionen als Hauptursache für extrem lange Bildschirmzeiten.
Um das Alter der Nutzerinnen und Nutzer zu überprüfen, werden diese in den Vereinigten Staaten ab dem kommenden Jahr beim Einrichten neuer Smartphones oder Laptops nach ihrem Geburtsdatum gefragt. Gerätehersteller geben den App-Entwicklern aber nur ein Signal zur Altersgruppe weiter – nicht das genaue Datum. Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom hatte das Gesetz am 10. September unterzeichnet und dabei die US-Bundesregierung in Washington kritisiert. Es sei frustrierend, monierte er, dass der Kongress und Präsident Donald Trump untätig blieben und Kalifornien eine Vorreiterrolle übernehmen müsse.
In am Mittwoch eingereichten, separaten Klagen argumentieren Google, Meta und TikTok hingegen, dass das Gesetz sie in unzulässiger Weise dazu zwinge, Inhalte für Kinder auf eine vom Bundesstaat Kalifornien vorgegebene Weise zu präsentieren. Der Bundesstaat setze damit seine eigene Beurteilung an die Stelle der elterlichen Entscheidung.
Das Gesetz verletzt nach Ansicht der Konzerne den durch den ersten Verfassungszusatz (First Amendment) der US-Verfassung geschützten Grundsatz der freien Meinungsäußerung; zudem verstößt es gegen einen Abschnitt des „Communications Decency Act“. Dieses Bundesgesetz befreit Online-Plattformen weitgehend von der Haftung für benutzergenerierte Inhalte.
„Der Bundesstaat kann – im Einklang mit dem ersten Verfassungszusatz – nicht die redaktionellen Entscheidungen von Meta darüber außer Kraft setzen, wie Milliarden von Beiträgen Dritter kuratiert und angezeigt werden“, heißt es in der Klageschrift von Meta. Google und TikTok argumentieren in ihren Klagen ähnlich. Meta reichte seine Klage bei einem Bundesgericht in San Francisco ein, Google klagte in San Jose und TikTok in Los Angeles.
Um Kinder und Jugendliche stärker vor den negativen Auswirkungen von sozialen Medien und digitalen Angeboten zu schützen, werden immer öfter Altersverifikationen oder Altersgrenzen für Nutzer diskutiert und eingeführt. In Australien trat Ende vergangenen Jahres das weltweit erste umfassende Verbot von Social Media für unter 16-Jährige in Kraft. Brasilien verschärfte im März den Schutz von Minderjährigen im Internet. Andere Länder haben ähnliche Initiativen angekündigt, darunter Malaysia, Dänemark und Norwegen. In Großbritannien brachte das Parlament ein Mindestalter von 16 Jahren für Social-Media-Angebote auf den Weg.
In Frankreich hingegen stoppte das oberste Gericht Mitte August das Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren vorerst. Das Gesetz stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, so der Verfassungsrat. Auch in der EU steht ein striktes Social-Media-Verbot vor dem Aus. Wegen rechtlicher Hürden und Streit unter den Mitgliedstaaten plant die EU-Kommission wohl Ausnahmen für unter 13-Jährige.