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Tierschutz: Nur große Schlachthöfe von Videopflicht betroffen
Der Bundestag hat eine Videoüberwachungspflicht für Schlachthöfe beschlossen – allerdings nur für größere Betriebe.
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In größeren Schlachthöfen wird die Videoüberwachung tierschutzrelevanter Abläufe Pflicht. Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2026, einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/6809) in der vom Agrarausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/8974) zugestimmt. Bereits am 4. November hatte der Agrarausschuss die Annahme empfohlen. Mit den Aufnahmen sollen Behörden mögliche Verstöße gegen Tierschutzvorschriften besser erkennen und auch nachträglich prüfen können. Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt.
Angenommen wurde der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD. AfD sowie Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Grünen stimmten nicht gegen das Gesetz, weil sie gegen Videoüberwachung sind, sondern weil es ihnen nicht weit genug geht. Ihr Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Er sah unter anderem eine Videoüberwachung in Schlachthöfen aller Größenklassen, einen verpflichtenden Einsatz KI-gestützter Auswertungssysteme und eine Speicherdauer von 60 Tagen vor. Dafür stimmten Grüne und Linke, dagegen Union, SPD und AfD.
Die Kameras sollen insbesondere Bereiche erfassen, in denen Tiere entladen, untergebracht, zur Betäubung geführt, betäubt und geschlachtet werden. Nach Angaben der Bundesregierung können amtliche Kontrollen bislang meist nur ausgewählte Orte und Zeiträume abdecken. Gerade in großen Betrieben liefen jedoch viele Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab. Eine unzureichende Betäubung könne für die Tiere erhebliche Schmerzen und Leiden bedeuten. Die Betriebe müssen den Behörden die Aufnahmen der letzten 30 Schlachttage arbeitstäglich bereitstellen. Bei der Wiedergabe müssen Uhrzeit und Datum lesbar angezeigt werden.
Die Pflicht gilt für Betriebe mit mindestens 1000 Großvieheinheiten pro Jahr oder 150.000 Stück Geflügel beziehungsweise Kaninchen pro Jahr. Damit fallen auch große Geflügelschlachthöfe unter die Regelung. So werden mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland abgedeckt. Von mehr als 4500 Schlachtbetrieben fallen 232 unter die neue Pflicht. Kleinere Betriebe sind ausgenommen, bei konkreten Verdachtsfällen können Behörden aber auch dort eine Videoüberwachung anordnen.
Der SPD-Abgeordnete Jens Behrens sagte dazu: „Angesichts der jüngst öffentlich gewordenen Videoaufnahmen aus dem großen Tönnies Schlachtbetrieb in Kellinghusen, die zeigen, wie Tiere misshandelt wurden, könnte man allerdings einwenden, dass solche Vorfälle offenbar selbst durch eine bereits bestehende freiwillige Videoüberwachung nicht verhindert werden konnten.“
Entscheidend sei deshalb nicht nur, dass Kameras installiert würden, sondern wo sie hängen und wie das Material ausgewertet werde: „Dieser erschütternde Fall zeigt, dass es entscheidend darauf ankommt, die Kameras an den richtigen Stellen zu installieren und die Aufnahmen anschließend auch systematisch auszuwerten.“
Dabei setzt die SPD auch auf künstliche Intelligenz. Behrens erklärte: „Genau deshalb ist es so wichtig, dass das Gesetz den Einsatz von KI bei der Auswertung ermöglicht.“ Bereits zuvor hatte er gesagt: „Besonders gespannt bin ich darauf, welche Möglichkeiten sich durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Auswertung der Aufnahmen ergeben.“
Zugleich solle nun geprüft werden, wie sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren: „Verbessert die Videoüberwachung den Schutz der Tiere tatsächlich ausreichend? Werden die Veterinärämter dadurch in ihrer Arbeit wirksam unterstützt? Und funktionieren die technischen Lösungen auch unter den praktisc