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Rundfunkbeitrag: Beitragsservice gleicht Meldedaten bundesweit ab
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht ab dem 8. November erneut die Meldedaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestandsdaten ab. Ab Mitte Dezember sollen erste Klärungsschreiben verschickt werden. Wer ein solches Schreiben erhält, kann online oder per Antwortbogen Auskunft geben.
Am 8. November 2026 beginnt der vierte bundesweite Meldedatenabgleich zum Rundfunkbeitrag. Dabei werden ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern mit den Bestandsdaten des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgeglichen. Ziel ist es, Wohnungen zu ermitteln, für die bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat pro Wohnung und finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote.
Dafür gibt es eine ausdrückliche Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sieht den automatisierten Abgleich alle vier Jahre vor. Frühere bundesweite Abgleiche fanden 2013, 2018 und 2022 statt. Nach Angaben des Beitragsservice soll das Verfahren helfen, den Datenbestand aktuell zu halten und beitragspflichtige Wohnungen möglichst vollständig zu erfassen.
Die Meldebehörden übermitteln dafür bestimmte Meldedaten aller Volljährigen; verwendet werden dürfen sie nur für die Beitragserhebung und zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht besteht. Der Abgleich entfällt, wenn die zuständige Finanzbedarfskommission feststellt, dass der Datenbestand bereits hinreichend aktuell ist.
Die Meldeämter stellen die benötigten Angaben zum Stichtag 8. November, 0 Uhr, zusammen. Die Übermittlung an den Beitragsservice soll bis zum 8. Dezember abgeschlossen sein. Verarbeitet werden gesetzlich vorgesehene Daten: Name, Vorname und Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschriften einschließlich der Einzugsdaten.
Nach dem Abgleich will der Beitragsservice Personen anschreiben, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können. Der Versand der Klärungsschreiben soll am 14. Dezember beginnen und schrittweise erfolgen. Spätestens zwölf Monate nach der Datenübermittlung soll er abgeschlossen sein.
Wer ein Schreiben erhält, sollte die Angaben zur eigenen Wohnung zeitnah übermitteln. Das ist kostenlos online unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten möglich. Der QR-Code auf dem Schreiben führt direkt zum Formular. Alternativ können Betroffene den beigefügten Antwortbogen ausfüllen und zurückschicken.
Wird für die betreffende Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt, genügt laut Beitragsservice die Beitragsnummer. Die Daten der angeschriebenen Person sollen in diesem Fall unverzüglich gelöscht werden. Ist die Wohnung noch nicht angemeldet, kann die Anmeldung über die Rückmeldung erfolgen.
Bleibt eine Antwort aus, will der Beitragsservice die angeschriebene Person automatisch zum Rundfunkbeitrag anmelden und zur Zahlung auffordern. Der Abgleich selbst bedeutet zunächst also nicht, dass jede volljährige Person angeschrieben wird: Entscheidend ist, ob sie sich anhand der übermittelten Daten einer bereits angemeldeten Wohnung zuordnen lässt.
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, auf ein Schreiben des Beitragsservice unbedingt innerhalb von zwei Wochen zu reagieren – auch dann, wenn eine andere Person im Haushalt den Rundfunkbeitrag bereits zahlt. In diesem Fall sollten Name und Beitragsnummer der zahlenden Person mitgeteilt werden. Ist die Wohnung noch nicht angemeldet, empfiehlt die Verbraucherzentrale, das Einzugsdatum anzugeben: Beiträge können rückwirkend ab dem Einzug eingefordert werden. Wer Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung haben könnte, sollte diese gesondert beantragen.