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Smart Glasses: Warum ein Verbot zu kurz greift
Smart Glasses sorgen derzeit für gesellschaftlichen Zündstoff. Unser Autor plädiert für breitere Debatten und gezielte Maßnahmen statt blindem Aktionismus.
(Bild: Alexander Fedosov/Shutterstock.com/heise medien)
Dreizehn Jahre nach Google Glass diskutiert die Gesellschaft wieder, wie mit Smart Glasses umzugehen ist. Anders als damals sind moderne Varianten vergleichsweise günstig und von herkömmlichen Brillen kaum zu unterscheiden, obwohl sie mit Minikamera und viel Technik ausgestattet sind. Die Alltagstauglichkeit verhalf den Geräten zu ersten Erfolgen: So hat Marktführer Meta allein im vergangenen Jahr sieben Millionen smarte Brillen verkauft. Das hat Konkurrenten wie Google, Samsung und Apple auf den Plan gerufen, die nun eigene Geräte auf den Markt bringen wollen. Der Smart-Glasses-Boom steht womöglich erst am Anfang.
Mit der zunehmenden Verbreitung der Ray-Ban Meta-Brillen und anderer Smart Glasses wächst zugleich die Sorge über die Folgen der neuen Technologie, befeuert durch Missbrauch der Geräte. In den vergangenen Monaten machten vor allem sogenannte „Rizzfluencer“ Schlagzeilen, die mit den Brillen heimlich Frauen filmen und die Aufnahmen anschließend in sozialen Netzwerken veröffentlichen, mit traumatischen Folgen für die Betroffenen. Über diese individuellen Fälle hinaus warnen Datenschützer vor einer Erosion der Privatsphäre, sollten sich Smart Glasses auf breiter Basis durchsetzen und Menschen mit Kameras im Gesicht zur Normalität werden. Ein Datenschutzskandal sowie Berichte über eine Gesichtserkennungsfunktion haben die Gemüter zusätzlich erhitzt. In sozialen Netzwerken ist die anfängliche Neugier vielfach in offene Ablehnung umgeschlagen.
Englischsprachige Medien griffen die aufgeheizte Stimmung dankbar auf und übernahmen den in sozialen Netzwerken kursierenden Begriff „Pervert Glasses“, der die Technologie auf ihr Missbrauchspotenzial reduziert und Träger unter Generalverdacht stellt. Dass ausgerechnet der stark umstrittene Datenkonzern Meta hinter den Geräten steht, macht eine solche Zuspitzung besonders klickträchtig.
Der Rizzfluencer-Trend sorgt inzwischen auch hierzulande für hitzige Debatten. Wie verbreitet das Phänomen ist, lässt sich nicht genau beziffern. Fest steht jedoch, dass bereits eine kleine Zahl dieser „Perverslinge“ große Reichweiten erzielen kann. In den USA erreichen einzelne dieser Videos Millionen von Aufrufen und schaffen damit auch finanzielle Anreize. In Deutschland haben gemeinnützige Organisationen deshalb Strafanzeige gegen Meta erstattet und Petitionen gegen „Spannerbrillen“ gestartet. Beide Initiativen fordern ein Vertriebsverbot und berufen sich dabei auf § 8 TDDDG. Der Paragraf untersagt Geräte, die als Alltagsgegenstände getarnt und für unbemerkte Aufnahmen geeignet sind.
Meta erwiderte, die Brillen seien bereits 2022 von der dafür zuständigen Bundesnetzagentur geprüft und mit Datenschutzmaßnahmen ausgestattet worden. Gemeint ist eine LED-Leuchte an der Brille, die Umstehende auf Aufnahmen aufmerksam machen soll. Die Behörde selbst sieht derzeit keinen Handlungsbedarf und hält das LED-Signal für ausreichend. Ein Verbot durch die Bundesnetzagentur ist damit vorerst vom Tisch. Unabhängig davon prüft die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität die Strafanzeige noch. Würde § 8 TDDDG auf die Smart Glasses angewendet, wären nicht nur ihr Verkauf, sondern grundsätzlich auch ihr Besitz verboten.
Unabhängig von der juristischen Bewertung wäre ein derart weitreichendes Verbot allerdings nur schwer zu rechtfertigen. Würden Technologien allein danach beurteilt, ob sie sich für schändliche oder kriminelle Zwecke missbrauchen lassen, müsste man auch Smartphones und soziale Netzwerke verbieten, die hier ebenso eine wichtige Rolle spielen. Sogenannte Pickup-Videos, in denen Männer Frauen ansprechen und die Begegnungen mit versteckten Kameras oder Smartphones filmen, um sie in sozialen Netzwerken zu verbreiten, gab es lange vor Smart Glasses. Neu daran ist, wie unauffällig