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G.Skill-Sammelklage: Vom Millionenvergleich bleiben pro Kläger ~20 Dollar
Nach dem Abschluss einer US-Sammelklage hat G.Skill mit der Auszahlung der Entschädigungen begonnen. Vom 2,4 Millionen US-Dollar schweren Vergleich kommen bei einzelnen Käufern allerdings nur rund 20 bis 25 Dollar an. Ein großer Teil der Gesamtsumme ist für Anwälte und die Abwicklung des Verfahrens vorgesehen.
Wie Tom’s Hardware berichtet, werden seit dieser Woche die ersten Entschädigungen an Teilnehmer der Sammelklage ausgezahlt. Ein Nutzer veröffentlichte demnach einen Zahlungsbeleg über 19,68 US-Dollar, zwei weitere Anspruchsteller sollen jeweils 24,60 US-Dollar erhalten haben.
Dabei handelt es sich lediglich um einzelne Beispiele und nicht zwingend um einen einheitlichen Auszahlungsbetrag. Die Entschädigung wird anteilig anhand der Zahl der gültigen Ansprüche und der jeweils angegebenen Speicherprodukte berechnet. Ohne Kaufbeleg durften Teilnehmer bis zu fünf G.Skill-Produkte pro Haushalt anmelden, für weitere Module war ein Nachweis erforderlich.
Neue Ansprüche können inzwischen nicht mehr eingereicht werden. Die Frist dafür endete bereits am 7. April 2026. Nach der endgültigen gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs im Juni hat die zuständige Verwaltung nun mit der Verteilung des verbliebenen Geldes begonnen.
Ausgangspunkt war eine im Jahr 2022 eingereichte Sammelklage gegen G.Skill. Die Kläger warfen dem Hersteller vor, bei Desktop-Arbeitsspeicher mit Taktraten geworben zu haben, die nicht ohne weitere Einstellungen erreicht werden konnten – man musste im BIOS „XMP“ aktivieren. Betroffen waren DDR4-Produkte mit mehr als 2.133 MHz und DDR5-Speicher mit mehr als 4.800 MHz.
Bei entsprechend beworbenen Speicherkits wird nach dem Einbau zunächst in der Regel ein konservativer Takt nach JEDEC-Vorgaben verwendet. Für beispielsweise DDR4-3600 oder DDR5-6000 müssen Nutzer üblicherweise im BIOS des Mainboards ein Intel-XMP- beziehungsweise AMD-EXPO-Profil aktivieren. Ob der angegebene Takt stabil erreicht wird, hängt außerdem vom Mainboard und dem Speichercontroller des Prozessors ab.
Die Kläger argumentierten, weniger erfahrene Käufer könnten die auf Verpackungen und Produktseiten angegebenen Taktraten als direkt nutzbare Geschwindigkeit verstehen. G.Skill habe nicht hinreichend deutlich darauf hingewiesen, dass dafür eine BIOS-Anpassung beziehungsweise eine Form der Speicherübertaktung erforderlich sei.
G.Skill bestritt die Vorwürfe und erklärte sich dennoch mit einem Vergleich über 2,4 Millionen US-Dollar einverstanden. Das Verfahren wurde damit im Februar ohne ein Urteil darüber beendet, ob der Hersteller gegen US-amerikanisches Recht verstoßen hat. Anspruchsberechtigt waren ausschließlich Käufer in den Vereinigten Staaten, die zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 7. Januar 2026 entsprechende G.Skill-Produkte erworben hatten.
Von den namensgebenden 2,4 Millionen US-Dollar stand von Anfang an nur ein Teil für die Käufer zur Verfügung. Bis zu 800.000 US-Dollar waren für Anwaltsgebühren vorgesehen, weitere 295.000 US-Dollar für Verwaltungsakte. Hinzu kamen zusätzliche Verfahrenskosten und Aufwandsentschädigungen von bis zu 10.000 US-Dollar für die Hauptkläger. Der Rest wird nun anteilig unter den gültigen Ansprüchen aufgeteilt.
Neben der Zahlung verpflichtete sich G.Skill zu Änderungen bei der Vermarktung seiner Arbeitsspeicher. Beworbene Taktraten sollen künftig als „bis zu“-Werte gekennzeichnet werden. Auf Verpackungen, Produktseiten und in den an Händler übermittelten Spezifikationen muss außerdem deutlicher darauf hingewiesen werden, dass zum Erreichen der maximalen Geschwindigkeit eine Übertaktung oder Anpassung im BIOS nötig sein kann und das Ergebnis von CPU und Mainboard abhängt.